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Marktlücke intern

Aktuell:

Der Friseurmarkt Report 2012

ist soeben in einer 32seitigen Broschüre von Dieter Schneider im MARKTLÜCKE-VERLAG erschienen. Da beleuchtet er mit aktuellen Zahlen die Situation der deutschen Friseurunternehmen auf den verschiedenen Märkten,

dem Absatzmarkt, dem Einkaufsmarkt, dem Arbeitsmarkt und dem Finanzmarkt.

'Beleuchten' heißt für Dieter Schneider nicht nur Präsentation von - teilweise völlig neuen - Zahlen in insgesamt 14 Tabellen, sondern auch kritische Analyse dieser Zahlen mit den möglichen Konsequenzen für die Teilnehmer in den verschiedenen Märkten. 

 

Ohne eine qualifizierte Lagebeurteilung (anstatt Wunschdenken) keine realistische Zielsetzung! Ohne eine realistische Zielsetzung keine marktgängigen Programme.

 

Deshalb ist der Friseurmarkt Report 2012 ein wichtiger Ratgeber und damit eine maßgebliche Entscheidungshilfe nicht nur für Friseurunternehmen, sondern auch für Partner der Friseure in den verschiedenen Märkten. Der Report ist einzeln für nur

 

20 Euro + Versandkosten + MwSt.

beim MARKTLÜCKE-VERLAG zu bestellen. Schicken Sie einfach die Bestellung mit Adressenangabe per E-Mail an:

info@marktluecke-verlag.de

 

 

 

Noch auf dieser Seite:

 

  • EDV-gestützte Umsatzverprobung von Steuerprüfern

  • Fehler im Vorfeld einer Steuerprüfung

  • Inhaltsverzeichnis 'Viel Erfolg im Umgang mit Friseurkunden', Bd. 1 und 2

  • Der Angriff auf die Mitte - Sag Abschied von der Mitte

  • 7% MwSt. für Friseurdienstleistungen

  • Duale Ausbildung

  • Stärken ins Spiel bringen

  • Telefon-Alphabet

  • MARKTLÜCKE Inhaltsverzeichnis 2010

  • MARKTLÜCKE Inhaltsverzeichnis 2009

 

 

 

Einige der Dokumente liegen im PDF-Format vor. Für diese benötigen Sie den Adobe Reader, welchen Sie hier herunterladen können.

 

 

 

 

EDV-gestützte Umsatzverprobung von Steuerprüfern bei Friseurunternehmen

 

Der schon im Jahre 2008 in der MARKTLÜCKE besprochene und dann ins Internet gestellte Fragebogen der niedersächsischen Finanzverwaltung wird in dieser Form offensichtlich nicht mehr verwendet, sondern durch einen anderen Fragebogen ersetzt. Jetzt wird sowohl in Niedersachsen als auch in anderen Bundesländern der Fragebogen eingesetzt, den wir im Folgenden veröffentlichen.

 

Die bisher bekannt gewordenen Fragebögen, die jetzt überall in Deutschland bei Steuerprüfungen auftauchen können, sind inhaltlich nahezu identisch. Sie sind am Ende jeder Seite wie folgt gekennzeichnet:

 

BpA NDS 400 Niederschrift Friseure                   Seite (1-6) von 6       Stand 01-2009

 

NDS ist die behördenübliche Abkürzung für Niedersachsen.

Dazu habe ich die folgende Information in Form einer schwer lesbaren und nicht nachdruckbaren FAX-Kopie bekommen:

 

Oben: Beispiel Friseurkalkulation OFD Niedersachsen

Unten: Mitgliederversammlung LIV des nds. Friseurhandwerks

 

Dazwischen steht:

 

Niedersachen

  • Entwicklung Programmierung
  • Schulungskonzept
  • Erfahrungsaustausch

 

10 Bundesländer

  • Flächendeckender Einsatz

    mindestens einer nds. Vorlage

 

 

3 Bundesländer

  • Eigene Kalkulations- und Verprobungsvorschläge

 

Jetzt passiert das, was ich rechtsstaatlich für äußerst bedenklich halte:

Der Fragebogen und das dahinterstehende EDV-gestützte Kalkulationsprogramm wandern offensichtlich außerhalb von Niedersachsen auf dem „kleinen Dienstweg“ von Steuerprüfer zu Steuerprüfer über Landesgrenzen hinweg.

 

Die Steuerprüfungshoheit liegt für alle Steuerarten bei den Bundesländern. Da ist es fragwürdig, dass so ein Fragebogen und das darauf aufbauende Kalkulationsprogramm mit schwerwiegenden - manchmal sogar mit strafrechtlichen Folgen - nicht erkennbar von oben abgesegnet werden.

 

Die OFD Münster, die vom Landesinnungsverband Nordrhein-Westfalen diesbezüglich schriftlich angesprochen wurde, antwortete wie folgt:

 

Der Fragebogen, bzw. die Bitte zum Ausfüllen des Fragebogens stellt, wie schon ausgeführt, keinen Verwaltungsakt i. S. d. § 118 AO dar. Insoweit fehlt dem Fragebogen jeder Regelungscharakter. Aus der Buchführung allein sind die für eine Nachkalkulation erforderlichen Daten nicht ersichtlich (z. B. Preisgestaltung, Mengenangaben). Werden die erforderlichen Daten vom Steuerpflichtigen verweigert, müssen diese Daten ggf. geschätzt werden.

 

Das bedeutet nichts anderes als:

Wir stellen den Steuerprüfern frei, ob und wie sie den Fragebogen einsetzen. Deshalb sind wir für generelle Kritik an diesem Verfahren nicht zuständig.

 

Ich sehe es nicht als meine Aufgabe an, mich mit irgendwelchen Oberfinanzdirektionen oder Finanzministerien darüber zu streiten. Natürlich können die betroffenen Landesinnungsverbände und auch der Zentralverband meine sachkundige generelle Kritik an diesem Fragebogen und dem dahinterstehenden EDV-Programm nutzen, wenn sie politisch gegen diese höchst problematische Art der Steuerprüfung vorgehen wollen.

Mein Hauptargument gegen diese Art der Nachkalkulation ist:

 

Diese „Nachkalkulation“ unterstellt, dass es eine vorausgegangene Kalkulation der Friseurunternehmer für seine Dienstleistungspreise gibt, die auf den Kosten für das verwendete Material bei Dauerwell- Farb- und sonstigen Behandlungen mit Shampoo-Verbrauch aufbauen. Das macht kein Friseurunternehmer, weil es Unsinn ist. Wenn überhaupt, dann wird von den Personalkosten aus kalkuliert.

 

Die Hauptmotivation für meine betriebswirtschaftlich fundierte Kritik an dieser Art der Steuerprüfung ist, den MARKTLÜCKE-Lesern zu helfen, sich auf diese Art der Steuerprüfung vorzubereiten (s. den folgenden Beitrag) und sie erfolgreich für sich durchzustehen. Letzteres beschränke ich auf die MARKTLÜCKE-Leser, weil ich mit der früheren Veröffentlichung meiner Kommentierung dieses Fragebogens im Internet nicht nur gute Erfahrungen gemacht habe. Es rufen mich Friseure und auch deren Steuerberater wegen dieser Steuerprüfungen an, denen meine Empfehlungen nichts nutzen, ja sogar kontraproduktiv sein können.

 

Das vorgeschlagene Vorgehen bei Steuerprüfungen ist nur auf „Schadensvermeidung“ steuerehrlicher und betriebswirtschaftlich gebildeter Friseurunternehmer abgestellt. Die Umsatzzuschätzungen können auch bei steuerehrlichen Unternehmern auf Grund falscher Eingaben und Berechnungen erheblich sein.

 

Zu dem jetzt überall eingesetzten Fragebogen habe ich zu allen Frage- und Antwortmöglichkeiten einen vierseitigen Kommentar geschrieben, den ich aus den genannten Gründen nur noch in der MARKTLÜCKE 3-2011 veröffentlicht habe.

 

Nur wenn die Buchführung einschließlich der Kassenführung und auch ansonsten alles in Ordnung ist, kann ich empfehlen:

 

  1. Füllen Sie den Fragebogen selber nicht aus!
  2. Schätzen Sie nichts, was Sie nicht genau - d. h. durch schriftliche Aufzeichnungen - belegbar wissen!
  3. Unterschreiben Sie nichts!
  4. Stellen Sie dem Prüfer alles zur Verfügung, was kompatibel mit Ihrer Buchführung ist, auch wenn es nicht aufbewahrungspflichtig ist.

Das gilt vor allem für EDV-Daten, aber auch manuelle Leistungsstatistiken. Auch die manuelle Kundenkartei sollte, wenn da Umsätze mit den jeweiligen Kunden vermerkt sind, kompatibel mit der Buchhaltung sein.

  1. Wenn dann der Prüfer trotzdem mit seinen Schätzungen und Berechnungen zu einem anderen Umsatz-Ergebnis kommt als die Buchhaltung und Steuererklärung aussagt, dann sollte Widerspruch gegen eine höhere Veranlagung eingelegt werden. Die Erfolgschancen sind spätestens bei einer gerichtlichen Auseinandersetzung groß.

 

Wenn die Buchhaltung von Friseurunternehmen als nicht ordnungsgemäß bei Steuerprüfungen verworfen wird und die Steuerprüfer mit Hilfe des EDV-Kalkulationsprogramms einen erheblichen Umsatz zuschätzen, müssen die betroffenen Friseurunternehmen und ihre Steuerberater gute Argumente haben, um die Schätzungen der Höhe nach anzufechten.

 

Über die weiteren Entwicklungen bei diesem Themenkomplex berichte ich dann in der MARKTLÜCKE

 

                                                                                                                                         ______________________________________________________

 

 

 

Fehler im Vorfeld einer Steuerprüfung in Friseurunternehmen

 

  1. Formale Fehler in der Kassenführung

 

Folge: Die Buchhaltung wird als nicht  der AO (Abgabenordnung), den GoB (Grundsätze

ordnungsgemäßer Buchführung) und/oder GoBS  (Grundsätze ordnungsgemäßer DV-gestützter Buchführungssysteme) entsprechend als nicht     ordnungsgemäß verworfen.

Dann ist der Betriebsprüfer berechtigt, den Umsatz zu schätzen.

Der Steuerpflichtige muss die Schätzung widerlegen.

 

  1. Mangelndes betriebswirtschaftliches Wissen

 

Folge: Der  geprüfte Friseurunternehmer kann einen relativ hohen Warenverbrauch oder

auch hohen Personalaufwand nicht schlüssig begründen, z. B. mit der Deckungsbeitragsrechnung oder den Unterschieden zwischen Aufwand und  Kosten bzw. Wareneinkauf und Wareneinsatz.

 

Bei Steuerprüfungen wird meistens nicht die Problematik von eigenen Auskünften, die teilweise auch auf Schätzungen beruhen, durchschaut.

 

  1. Fehlende eigene Kalkulation und Planung von Preisen, Kundenzahlen, Umsätzen, Kosten und Gewinnen.

 

Folge: Der Prüfung versucht mit einer Nachkalkulation nachzuvollziehen, was die

Friseurunternehmer vorher gar nicht kalkuliert haben.

 

  1. Fehlende saubere Trennung von Verkaufs- und Dienstleistungsumsätzen in Kassenführung und Buchhaltung

 

Folge: „Auffällig“ hoher Wareneinsatz und niedrige Rohgewinn I (was nicht selten die Prüfung erst auslöst). Die nachträgliche Trennung während des Prüfungsvorgangs  ist sehr aufwendig und teilweise gar nicht möglich (z. B. Verkauf von Kabinettware).

 

  1. Ungenaue, z. B. unvollständige Inventur

 

Folge: Bei zu niedrig angegebenen Inventurwerten wird der Wareneinsatz lt. Buchhaltung

entsprechend höher. Noch problematischer ist es, wenn wegen einer Einnahmenüberschuss-Rechnung überhaupt keine Inventur gemacht wird.

Bei Erfassung von Eingangsrechnungen und Inventurwerten durch den Prüfer kann

im Warenlager Ware unbekannter Herkunft auftauchen, was den Prüfer auf

Schwarzeinkauf schließen lässt. Es häufen sich Anfragen von Prüfern bei den

Lieferfirmen nach Umsätzen, Rabatten und Boni bei einzelnen Kunden.

 

  1. Fehlende Aufzeichnungen über Warenverbrauch, der zu keinem Umsatz führt (Training, gegenseitiges Behandeln, Gefälligkeitsbehandlungen, Freundschaftspreise, Reklamationsbehandlungen)  Aber Vorsicht: Geldwerte Vorteile (bei Mitarbeitern) und verdeckte Gewinnausschüttungen (bei Verwandten)!

 

Folge: Deutlich höhere Umsatzschätzungen des Betriebsprüfers.

 

  1. Fehlende Aufzeichnungen über Preisaktionen aller Art, die zu einer Verminderung der Listenpreise führen

 

Folge: Zu hohe Schätzungen der durchschnittlichen Umsätze pro Kunden durch den Betriebsprüfer.

 

  1. Nicht erklärbare „Vorgänge“ in der EDV-Kassenabrechnung

 

Folge: Der Betriebsprüfer schließt auf Umsatzstornierungen (= Umsatzverkürzungen)

 

  1. Mangelnde Warenabgangskontrolle

 

Folge: Erlaubt und unerlaubte „Mitnahmeeffekte“ der Mitarbeiter. Der Unternehmer ist

doppelt gestraft, weil der Betriebsprüfer Umsatzverkürzung mit „Hebel“ ausrechnet: 1.000 € = verschwundene Ware (netto) = mindestens 12.000 verschwundener Umsatz (brutto).

 

  1. Fehlende Leistungsstatistik (Mitarbeiterumsätze, Kundenzahlen, Bedienungsarten)

 

Folge: Beweisnot bei der Widerlegung der Schätzungen des Betriebsprüfers.

 

  1. Nichtaufbewahrung von früheren Preislisten

 

Folge: Mangelnde Beweismöglichkeit von niedrigeren Preisen und demzufolge niedrigerem Durchschnittsumsatz pro Kunden im zurückliegenden Prüfungszeitraum.

(Der Prüfungszeitraum kann von üblichen drei Jahren auf zehn Jahre ausgedehnt werden.)

 

  1. Verwendung einer EDV-Kassensoftware im Prüfungszeitraum, die – die vom Anbieter nicht  schriftlich bestätigt - den GoBS entspricht.

 

Folge: Da die im Friseurhandwerk gängigen Kassensoftware-Angebote den Finanzbehörden bekannt sind, gehen die sehr gezielt bei der Durchleuchtung der Daten vor. Wenn es eingebaute Manipulationsmöglichkeiten gibt, ist davon auszugehen, dass auch das Finanzamt sie kennt. Da hilft auch eine kurzfristige Abschaffung oder Auswechslung nicht, denn es besteht eine Aufbewahrungspflicht als EDV-Daten für zehn Jahre.

 

  1. Mangelnde Erfahrung (bei vielen Friseuren), wie heutzutage eine Betriebs-prüfung ablaufen kann, und mangelnde Kenntnisse (vieler Steuerberater) der betriebswirtschaftlichen Gegebenheiten eines Friseurunternehmens.

 

Folge: Mangelnde Vorbereitung einer Steuerprüfung und Hilflosigkeit, wenn es bei der

Prüfung Probleme gibt. Erst im Zusammenhang mit branchenspezifischen Steuerprüfungen lernen viele Friseure den Unterschied zwischen einem Berater und einem Buchhalter kennen.

 

Keine der dreizehn behandelten Punkte ist theoretisch konstruiert, sondern mir aus persönlichen und meistens sehr aktuellen Kontakten mit Friseuren und ihren Steuerberatern aus erster Hand bekannt. Aus allem wird deutlich:

 

Die aktuellen Steuerprüfungsmethoden haben nicht nur Friseurunternehmen zu fürchten, die etwas zu verbergen haben, sondern auch relativ oder absolut steuerehrliche Unternehmen.

 

Diese Ausführungen hier beziehen sich ausschließlich darauf, wie sich ein Friseurunternehmen vorbeugend auf Steuerprüfungen einstellen sollte, unabhängig davon, ob das alles rechtens ist, was da konkret abläuft. Über die rechtliche und branchenpolitische Fragwürdigkeit der aktuellen Prüfungsmethoden der Finanzbehörden schreibe ich an dieser Stelle nichts, obwohl ich da schwerwiegende Bedenken habe.

 

Meine Meinung ist:

 

Die EDV-gestützte Umsatzverprobung auf Grund eines Fragebogens, wie er in Niedersachsen und inzwischen auch in anderen Bundesländern verwendet wird, ist bei der Prüfung von Friseurunternehmern, die erheblich Umsatz verkürzen, völlig witzlos. Spätestens wenn sich diese Prüfungsmethoden mit dem Hebel des Wareneinsatzes herumgesprochen haben, wird selbst der dümmste Friseurunternehmer wissen, dass er entsprechend auch schwarz einkaufen muss.

Gelegenheit dazu gibt es – auch kostengünstig – dazu reichlich.

 

Meine Bedenken gegen diese EDV-gestützte Umsatzzuschätzungen bei Steuerprüfungen werden inzwischen auch von den Verbänden der Steuerberater geteilt.  Da können sich die Steuerberater entsprechend informieren.

 

Die Steuerberater von Friseurunternehmen können sich allgemein und zusätzlich im

 

„Steuerberater Branchenhandbuch“ vom Stollfuß-Verlag

 

über die spezifische Branchensituation „Friseur“ informieren, die Diplom-Kaufmann Dieter

Schneider dort beschrieben hat.

 

                                                                                                                                         _____________________________________________________

 

 

NEUERSCHEINUNG

 

'VIEL ERFOLG IM UMGANG MIT FRISEURKUNDEN', Band 1 und Band 2

200 bearbeitete Stichwörter in 2 Ordnern für 83,46 Euro plus Versandkosten

 

Überblick des Inhalts:

 

 

                                                                          ____________________________________________

 

Der Angriff auf die Mitte

 

Markus Spieker, der P&G-Marketingdirektor, teilte auf einem  Marketing-Kongress von Wella die Salons so ein

 

                                   Filialkonzepte

                                   Handwerkliches Qualitätsmittel

                                   Kleinstbetriebe

 

Markus Spieker machte deutlich:

Die Mitte des Friseurmarktes wird von oben und unten in die Zange genommen.

 

Beim Zuhören dachte ich zunächst: Sehe ich ähnlich so! Als ich mir dann zu Hause das Bild in Ruhe noch einmal angeschaut habe, kamen mir Zweifel, weniger an der Richtigkeit des Bildes als an der Aussagefähigkeit.

 

Mein Bild des Marktes (siehe PDF-Dokument unten) ist etwas anders:

 

Erstens gehe ich von der Betriebsstätten-Größe und nicht von der Unternehmensgröße aus.

Das ist nämlich die Sicht der Kunden und Kundinnen der einzelnen Friseursalons. Die Einteilung von Markus Spieker ist eine Einteilung  der Friseurunternehmen aus der Sicht des Lieferanten.

 

Zweitens definiere ich Qualität, ehe ich darüber schreibe. Ich beschreibe Friseurdienstleistungs-Qualität im Sinne des Total Quality Managements als ganzheitliche Qualität. Ganzheitlich heißt dabei:

 

Es wird nicht unbedingt alles angeboten, was für einen Beauty-Dienstleister machbar ist, sondern das, was angeboten wird, wird rundum sehr gut gemacht.

 

Es geht dabei nicht nur um die „handwerkliche Qualität“, also eine breite fachliche Qualität im engeren Sinne, sondern auch um die Qualität

 

l der Beratung

l         der Betreuung

l    der Kommunikation

l der Organisation und des Managements

l der Arbeitsplätze

l    der verwendeten und verkauften Produkte

 

Zu den verwendeten und verkauften Produkten - nicht zufällig an letzter Stelle aufgezählt - eine Anmerkung: Es handelt sich in erster Linie um die angewandte Qualität der Produkte und weniger um die in der Werbung behauptete Qualität.

 

Marketing ist marktbezogenes Management. Dabei geht es - wieder vom Denkansatz des Total Quality Management aus - nicht nur um den Absatzmarkt, sondern vor allem auch um den Arbeitsmarkt.

 

Menschenführung, Mitarbeitergewinnung, Aus- und Weiterbildung, Entlohnung und Karrieremöglichkeiten sind danach nicht nur Mittel zum Zweck (optimale Leistung für die Kunden), sondern auch Selbstzweck.

 

Das geht von folgender sehr realistischen Prognose für die nächsten Jahre aus:

 

Die Gewinnung und Bindung von Kunden für die Arbeitsplätze (Mitarbeiter) wird viel schwieriger werden als die Gewinnung und Bindung von Kunden für die Dienstleistung.

 

Noch spitzer formuliert:

 

Wer sehr gute Mitarbeiter in einem ganzheitlichen Qualitätskonzept hat, wird auch genügend Kunden für seine Beauty-Dienstleistung haben.

 

Das ist jetzt schon so, und alles spricht dafür, dass es so bleibt oder sogar noch zunimmt.

 

Die qualitative Mitte im von mir definierten Sinne kommt auf dem Absatzmarkt und dem Arbeitsmarkt unter Druck. Und zwar von allen Seiten. Das zeigt mein Bild auf der Titelseite. Es ist nicht nur die Schattenwirtschaft, die wegen extremer Kostenvorteile die Mitte bedrängt. Es sind auch nicht nur die Discounter, die mit Konzentration auf wenige Dienstleistungen, die sie meistens gut machen, gefährliche Konkurrenten für die qualitative Mitte sind.

 

Der Angriff auf die Mitte erfolgt nicht nur von unten über den Preis, sondern gleichzeitig von oben über die Qualität.

 

Das soll die Grafik zeigen:

 

                                                                                                              ____________________________________________

 

 

7 Prozent Mehrwertsteuer auf Friseurdienstleistungen

 

Das Thema bleibt auf der Tagesordnung der Politik und deshalb auch bei uns.

 

Drucken Sie den folgenden Beitrag für Ihre Mitarbeiter und Kunden aus und kopieren Sie ihn für E-Mail-Anhänge. Die E-Mails schicken Sie dann an Kollegen, Handwerksfunktionäre, Politiker und Journalisten. Es geht darum, in der Branche und für die Branche ein Bewusstsein dafür zu schaffen, dass eine mögliche Mehrwertsteuersenkung für Friseurdienstleistungen nicht nur zu entsprechenden Preissenkungen führen kann, sondern Preiserhöhungen wegen dringend notwendiger Lohnerhöhungen verhindern soll. Das gilt nicht unbedingt für das einzelne Friseurunternehmen, wohl aber für die Branche insgesamt.

 

Es geht jetzt darum, den Politikern und auch den Medien glaubwürdig mitzuteilen, dass  Sie die Absenkung des Mehrwertsteuersatzes ausschließlich für Preissenkungen (dazu gehören auch sonst notwendige Preiserhöhungen) und Lohnerhöhungen benutzen werden. Schreiben Sie per E-Mail an die Abgeordneten Ihres Wahlkreises in etwa folgendes:

 

Anbei schicke ich Ihnen zu Ihrer Information zum Thema „7% Mehrwertsteuer für Friseurdienstleistungen“ eine aktuelle Ausarbeitung des Branchenkenners Diplom-Kaufmann Dieter Schneider. Wir schließen uns den Ausführungen von Dieter Schneider in folgender Weise an:

 

Unser Friseurunternehmen wird eine mögliche Mehrwertsteuersenkung ausschließlich und sofort für Preissenkungen (bzw. unterlassene Preiserhöhungen) und Lohnerhöhungen benutzen.

 

Wir wären Ihnen dankbar, wenn Sie die überzeugenden Argumente speziell für einen ermäßigten Mehrwertsteuersatz für Friseurdienstleistungen zur Kenntnis nehmen und in die politische Diskussion einbringen würden.

 

 

                                                                                                                                          ______________________________________________________

 

 

 

Der Zentralverband des Deutschen Friseurhandwerks behauptet:

 

„Duale Ausbildung sichert Qualität“

 

Dieter Schneider vertritt die gegenteilige Meinung in seinem Leitartikel in der Dezember-Ausgabe der MARKTLÜCKE:

 

Die Ausbildungssituation im deutschen Friseurhandwerk ist der Hauptgrund dafür, dass das Qualitätsniveau der Friseurdienstleistungen in Deutschland immer weiter absackt.

 

Mehrere Leser fragten am Telefon oder per E-Mail:

Wie kann dieser Text über die MARKTLÜCKE-Leserschaft hinaus verbreitet werden?

 

und

 

Wie kann deutlich gemacht werden, dass Dieter Schneider vielen Friseuren, und besonders denen, die immer noch um eine gute Ausbildung bemühen, aus dem Herzen spricht?

 

Auf Grund von Anregungen aus dem Leserkreis haben wir deshalb diesen Diskussionsbeitrag von Dieter Schneider als PDF-Datei ins Internet gestellt. Per Anhang zu einer E-Mail wollen diese Leser Kollegen, ihre Obermeister und anderen Verbandsfunktionäre, Journalisten und Politiker darüber informieren und dabei deutlich machen, dass sie die Ausbildungssituation in der Friseurbranche ähnlich kritisch einschätzen wie Dieter Schneider.

 

Deshalb eine Aufforderung an alle Leser dieses Textes:

 

Wenn Sie die Ausbildungssituation so wie Dieter Schneider kritisch sehen, verschicken Sie auch E-Mails mit dem Text von Dieter Schneider als PDF-Dokument an Kollegen und andere und machen Sie in der E-Mail deutlich, dass Sie an der Verbreitung dieses Textes interessiert sind, weil endlich eine breite Diskussion in und außerhalb der Branche in Gang kommen muss, wie die Ausbildung im deutschen Friseurhandwerk so entscheidend verbessert werden kann, dass für diesen schönen und zugleich schwierigen Beruf überhaupt noch begabte und motivierte junge Menschen gewonnen werden können.

 

„Das solltest Du lesen“ könnte ein Anfang Ihres E-Mail-Textes sein und am Ende:

„Wenn Du es auch so siehst, mach es wie ich und verschicke E-Mails mit diesem Anhang“

 

Dieter Schneider sollte auch eine Kopie der verschickten E-Mails bekommen: dieter.schneider@concepte-gmbh.com

                                                                                                                  ________________________________________________________________                                        

 

                                                                                 

 

 

Diese Seite ist für kurzfristige und ergänzende Informationen der Leser gedacht.

Wie auch in der MARKTLÜCKE schreibt Dieter Schneider hier in Ich-Form, wenn er seine Informationen und seine Ansichten dazu zum Besten gibt.

 

Wir, das heißt Dieter Schneider und ich, Joachim Bauhardt als Verleger der MARKTLÜCKE empfehlen, uns mindestens einmal im Monat  hier im Internet zu besuchen, denn dann gibt es was Neues zu berichten.

 

Unabhängig vom Internet haben wir immer ein offenes Ohr und Auge für unsere MARKTLÜCKE-Leser. Bei inhaltlichen Dingen sprechen Sie Dieter Schneider an:
Tel.: 06151-425008
FAX: 06151-425010
E-Mail: Dieter.Schneider@concepte-gmbh.com

 

  

Bei Informationen zu Fachliteratur, Werbehilfen, Frisuren-Poster
sprechen Sie Joachim Bauhardt an:
Tel.: 0621-8778815
FAX: 0621-8778830
E-Mail: info@marktluecke-verlag.de

 

 

Für Bestellungen, Adressenänderungen und sonstige Dinge ist bei uns
Amelie Fiehler zuständig
Tel.: 0621-8778819
FAX 0621-8778830,

E-MAIL:  fiehler@marktluecke-verlag.de

 

Viel Spaß und Erfolg beim Streifzug durch unsere Internet-Seiten

 

Joachim Bauhardt

 

 

MARKTLÜCKE Verlag
Besselstraße 8
D-68219 Mannheim
Telefon: 0621/8 77 88 19
Fax:      0621/8 77 88 30
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